Jugendwerkstatt „Statt Knast“
Das Angebot der Einrichtung richtet sich an Jugendliche, zwischen
14- 21 Jahren, die nach dem Jugendgerichtgesetz straffällig
geworden sind. In Folge der Verhandlungen und den verhängten
Strafen durch das Gericht werden in der Jugendwerkstatt
folgende ambulante Maßnahmen des Jugendgerichtgesetz §§10
und 15 durchgeführt.
Pädagogisch betreute Arbeitsleistungen
Unter pädagogisch betreuten Arbeitsleitungen sind
Arbeitsleistungen seitens der Jugendlichen zu verstehen, die sie
in unserer Holz-, Kreativ-, Siebdruck- oder Fahrradwerkstatt
ableisten. Dabei werden sie von pädagogischen Fachkräften
begleitet. Diese können Dienstag bis Freitag von 16-20 Uhr
abgearbeitet werden.
Beratungseinheiten / Beratungsgespräche
Eine Beratungseinheit besteht aus 3 x 45 Minuten. In diesen
Einzelgesprächen werden Lebenssituationen, Straftaten und
Perspektiven mit den Jugendlichen erarbeitet und reflektiert.
Kompetenztraining / Einzeltraining
Ein Kompetenztraining besteht aus 15 Einzelterminen zu je
einer Stunde. In diesen sollen verschiedene Kompetenzen des
Jugendlichen erarbeitet und gestärkt werden. Dazu zählt die
Reflektion der aktuellen Lebensumstände, Biographiearbeit
und die Erarbeitung von Zukunftsperspektiven.