Jugendwerkstatt „Statt Knast“
Das Angebot der Einrichtung richtet sich an Jugendliche, zwischen
14- 21 Jahren, die nach dem Jugendgerichtgesetz straffällig
geworden sind. In Folge der Verhandlungen und den verhängten
Strafen durch das Gericht werden in der Jugendwerkstatt
folgende ambulante Maßnahmen des Jugendgerichtgesetz §§10
und 15 durchgeführt.